Was zahlt die Kasse?
"Wenn die Untersuchung notwendig wäre, dann würde es doch die Kasse bezahlen...!" Diesen und ähnliche Sätze hören Ärzte gleich welcher Fachrichtung heutzutage leider immer öfter. Die gesetzliche Krankenkasse ist dazu verpflichtet, sie auf ausreichendem Niveau zu versorgen. Ausreichend ist in Schulnoten ausgedrückt eine 4. Alles was heutzutage darüber hinaus an medizinischen Möglichkeiten besteht wird von der gesetzlichen Krankenkasse also nicht übernommen. Dabei sind viele Untersuchungen nicht nur ärztlich wünschenswert sondern auch ratsam, notwendig und wissenschaftlich eindeutig belegt!
Welche Leistung von Ihrer Kasse bezahlt wird, entscheidet nicht nur das Gesetz, sondern auch die Krankenkassen selber! Private Krankenkassen ermöglichen in der Regel einen weitaus umfassenderen Leistungskatalog wie die Gesetzlichen. Gerade im Bereich der Krankheitsvorsorge hinkt die Kostenübernahme bei den gesetzlichen Kassen hinterher. Viele erstklassige Behandlungsoptionen und Therapiemöglichkeiten stehen Ihnen als "Kassenpatient" leider nur im Rahmen von Wahlleistungen zur Verfügung.
Überhaupt nicht. Wie bei Zahnärzten haben alle Patienten die Möglichkeit, für eine hochwertige Behandlung zuzuzahlen. Ausreichende oder Bestmögliche Medizin? Entscheiden Sie, was Ihnen Ihr wichtigstes Sinnesorgan wert ist.
Die von uns angebotenen Wahlleistungen entsprechen alle den Empfehlungen des BVA (Berufsverband der Augenärzte), der DOG (Deutsche ophthalmologische Gesellschaft) und des BDOC (Bundesverband deutscher Ophthalmochirurgen). Das bedeutet, dass in der Augenheilkunde führende Koryphäen festlegen, welche Wahlleistungen sinnvoll für Sie als Patient sind.
Gerne können Sie sich jederzeit eine zweite Meinung einholen. Nachgewiesenermaßen ist jedoch sinnvoller, nicht von einem Arzt zum nächsten zu gehen und Leistungen und Preise zu vergleichen. Dieses "Doktor-hopping" macht bekanntermaßen Arzt und Patient unglücklich. Es ist vielmehr ratsamer bei "seinem" Arzt zu bleiben und sich ihm anzuvertrauen. Eines ist uns an dieser Stelle besonders wichtig: Sie bekommen von uns ausschließlich Wahlleistungen angeboten, die ärztlich ratsam, medizinisch sinnvoll und wissenschaftlich belegt sind.
Ja, der Arzt ist per Gesetz verpflichtet, dem Patienten Wahlleistungen anzubieten, die über den Rahmen der gesetzlichen Grundversorgung hinausgehen. Jeder Patient hat das Recht, über alle in Frage kommenden Behandlungsalternativen und Möglichkeiten aufgeklärt zu werden. Er kann sich dann frei mit dem Arzt entscheiden, welche die für Ihn passende Vorgehensweise ist. Nur die Kostenübernahme ist bei den optimalen Verfahren durch die gesetzliche Krankenkasse nicht möglich.
Die von uns angebotenen Wahlleistungen entsprechen alle den Empfehlungen des BVA (Berufsverband der Augenärzte), der DOG (Deutsche ophthalmologische Gesellschaft) und des BDOC (Bundesverband deutscher Ophthalmochirurgen). Selbstverständlich können Sie sich bei anderen Augenärzten erkundigen oder im Internet recherchieren. Sie können sich jedoch bei uns darauf verlassen, dass Sie ausschließlich medizinisch sinnvolle Wahlleistungen angeboten bekommen. Nicht für jeden Patienten ist die gleiche Wahlleistung zu empfehlen, wir beraten Sie gerne.
Die Berufsverbände geben einen Kostenrahmen für die entsprechenden Untersuchungen heraus, an den sich die Ärzte halten sollen. Dieser "Grundpreis" wird dann in den unterschiedlichen Regionen zum Beispiel durch verschiedene Kosten wie Personal, Energie oder Miete beeinflusst. Im Großen und Ganzen sind deshalb Wahlleistungen in Ballungszentren wie z.B. München wesentlich teurer als in kleineren Städten.
-Früher wurde die Vorsorge gegen den Grüner Star von der Krankenkasse übernommen, inzwischen nicht mehr
-Brillen und Kontaktlinsen werden in den meisten Fällen nicht von der gesetzlichen Kasse übernommen. Ein Sehen ist für sehr viele Patienten ohne Brille undenkbar. Ob als Kurzsichtiger eine Fernbrille oder zum Lesen die Nahbrille, nur die allerwenigsten Brillen werden von Ihrer Kasse bezahlt. Früher war das anders.
-Altersbedingte Makuladegeneration (AMD): Die AMD zählt zu den häufigsten Erblindungsursachen in Deutschland. Trotzdem übernehmen immer noch nicht alle gesetzlichen Krankenkassen die Untersuchung mit der OCT (optische Cohärenz Tomographie).
-Operation des grauen Stars: Die ungenaue Ultraschall-Messung zur Voruntersuchung wird von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Die wesentlich genauere Laservermessung mittels IOL-Master wird dagegen nicht bezahlt.
Alle diese Wahlleistungen sind medizinisch sinnvoll und zu empfehlen. Jeder Patient hat bei uns die Möglichkeit durch Zuzahlungen nicht nur die ausreichende, sondern die bestmögliche Medizin zu bekommen!
Aus anderen Lebensbereichen kennt man: wenn etwas nichts kostet kann es auch nicht gut sein. Meist verstecken sich die Kosten irgendwo unbemerkt und man fühlt sich später "übers Ohr gehauen" wenn am Ende die Rechnung kommt. Bei uns werden Sie immer vor einem Eingriff über die kompletten Kosten aufgeklärt. Es gibt die Möglichkeit, den grauen Star komplett kostenlos operieren zu lassen, allerdings ist dann die Wahrscheinlichkeit, dass Sie nach der Operation keine Brille mehr benötigen reduziert. Bereits eine geringe Zuzahlung ermöglicht es uns, Ihr Auge vor der Operation mit einem sehr empfindlichen Laser zu vermessen. Ihre Augen werden es Ihnen danken.
Ihre Augen sind Ihr höchstes Gut! Machen Sie Ihre Entscheidung für die Wahlleistungen nicht von finanziellen Überlegungen abhängig! Ihre Augenärzte